Aus der freiwilligen Kundendienstmaßnahme wird ein verpflichtender Rückruf

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Da Daimler mit dem als „freiwillige Kundendienstmaßnahme“ verkauften Rückruf nicht ausreichend Modelle umgerüstet hat, wird das KBA nun verpflichtende Rückrufe erlassen.

Foglich werden in nächster Zeit diverse Halter Post von Daimler erhalten, worin auf den verpflichteten Rückruf des KBA Bezug genommen wird und die Betroffenen aufgefordert werden, das Fahrzeug einem Software-Update zu unterziehen.

Durch dieses Schreiben ist der bislang fehlende Beweis erbracht, dass das Fahrzeug an einer unzulässigen Abschalteinrichtung leidet, so dass Sie einen Schadenersatzanspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegen Daimler geltend machen können.

Sie geben das Fahrzeug an den Hersteller heraus und erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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