GLK 220 Rückruf

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Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zwingt Daimler, 60.000 Dieselautos des Mercedes GLK zurückzurufen. Die Bundesoberbehörde ordnete am Freitag, den 21.06.2019, einen Pflicht-Rückruf mit Sofortvollzug für die betroffenen Modelle vom Typ Mercedes-Benz GLK 220 an, wie das Bundesverkehrsministerium am Samstag auf Anfrage mitteilte.

Konkret geht es um den Sportgeländewagen Mercedes-Benz GLK 220 CDI der Euro-5-Abgasnorm. Das KBA wirft Daimler vor, in den Autos eine illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation verbaut zu haben. Die verbaute Software soll den Ausstoß von Stickoxiden auf dem Prüfstand künstlich niedrig gehalten haben. Im täglichen Verkehr dagegen habe der Wagen deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen.

Bereits im April hatte das KBA in dem Fall ein formelles Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet. Die Bild am Sonntag berichtete damals, das KBA sei bereits im Oktober 2018 auf die umstrittene Softwarefunktion bei dem Vierzylinderdieselmotor OM 651 gestoßen. Weitere Emissionsmessungen bei einem Modell hätten den Verdacht im April dann weiter erhärtet. Danach wird der gesetzliche Grenzwert für Stickoxide im Neuen Europäischen Prüfzyklus (NEFZ) nur eingehalten, wenn die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung aktiv ist. Durch diese Regelung wird der Kühlmittelkreislauf künstlich kälter gehalten und verzögert die Aufwärmung des Motoröls. Auf diese Weise wird dann der Grenzwert für Stickoxide eingehalten. Im Straßenbetrieb ist die Funktion dagegen deaktiviert.

Sollten auch Sie vom Mercedes-Abgasskandal betroffen sein, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen deutschlandweit erfolgreich Ihre Rechte durchzusetzen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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