Daimler ruft C-Klasse zurück

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Daimler muss nun auch die C-Klasse der Baujahre 2013 bis 2018 zurückrufen und eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernen. Weltweit werden 99.452 Fahrzeuge zurückgerufen, in Deutschland sind es nach Angaben des KBA 11.411 Fahrzeuge, die betroffen sind.

Bis dato hat Daimler stets betont, dass es sich bei den Mercedes-Fahrzeugen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verbaut seien und es bei der Abgasreinigung allein um die zulässige Ausnutzung von Thermofenstern geht. Doch durch den Rückruf widerspricht das KBA dieser Aussage. Das KBA sieht in der Verwendung der Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Der Hersteller wird das Problem vermutlich mit einem Software-Update versuchen zu beseitigen.

Hiervon raten wir jedoch entschieden ab.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de