Rundschreiben von Daimler

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Daimler versendet aktuell Schreiben an seine Kunden, die Mercedes Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 besitzen. Im Adressfeld findet sich das Kraftfahrtbundesamt als Adressat.

Anliegen des Schreibens ist die Kunden zur Teilnahme an einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme zu bewegen. Im Zuge dieser Kundendienstmaßnahme soll dann ein Software-Update erfolgen.

Wir raten dringend davon ab sich der Kundendienstmaßnahme anzuschließen. Nutzen Sie Ihre Möglichkeit das Fahrzeug zurückzugeben und einen guten Preis zu erzielen.

So hat das Landgericht Stuttgart am 17.01.2019 in 3 Entscheidungen, 23 O 172/18, 23 O 178/18 und 23 O 180/18 Daimler zu Schadensersatz aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. In diesen Verfahren ging es ebenfalls um Euro 5 Fahrzeuge, die nicht von einem seitens des KBA angeordneten Zwangsrückruf betroffen waren. Nach Ansicht des LG Stuttgart liegt dennoch eine Manipulation vor, da die Fahrzeuge durch ein sogenanntes Thermofenster die Abgasreinigung herunterfahren oder ganz deaktivieren. Deshalb steht den Kunden ein Schadensersatzanspruch zu.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen Daimler erfolgreich durchzusetzen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de