BGH hebt zum 3. Mal einen Termin bzgl. des Thermofensters bei Mercedes Fahrzeugen auf

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Der BGH musste nun zum dritten Mal einen bereits angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung absagen/aufheben (VI ZR 813/20). Zur Begründung teilte der BGH mit, dass der Kläger, wie in den zwei Fällen zuvor, seine Revision zurückgenommen habe. Der Termin war für den 09.03.2021 anberaumt. Zuvor waren bereits für Oktober und Dezember geplante Verhandlungstermine in zwei anderen Verfahren aufgehoben worden, ebenfalls weil die Klageparteien die Revisionen zurückgezogen haben.

Auch in diesem Fall betonte Daimler wieder, dass es auch in dem nun abgesagten dritten Fall keinen Vergleich gegeben oder der Autobauer irgendwie anders auf die Rücknahme der Revision hingewirkt habe. „Wir hätten eine Entscheidung durch den BGH begrüßt“, sagte ein Sprecher. Ob diese Ausführungen tatsächlich zutreffend sind, ist zu bestreiten.

Anders als bei den beiden vorangegangenen Absagen kündigte der BGH diesmal keine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an. Damit hat Daimler vorerst das ein großes Problem beseitigen können, nämlich eine höchstrichterliche Entscheidung zum Thermofenster.

Da der EuGH sich auf europäischer Ebene bereits zur unzuläsigkeit von Thermofenstern ausgesprochen hat und Daimler unstrittig, weil sogar eingeräumt, Thermofenster in der Steuerungssoftware programmiert hat, liegt die Vermutung nahe, dass der BGH sich mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen hätte. Eine solche Entscheidung hätte eine Welle an Klagen gegen Daimler ausgelöst, welche nur erstmal umschifft werden konnte.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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