LG Stuttgart contra Daimler, Mercedes Marco Polo 250 d

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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 09.02.2021, 23 O 175/20 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt.

Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug, Mercedes Marco Polo 250 d mit dem Motortyp OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 liegt eine illegale Abschalteinrichtung im Form der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung vor.

Dadurch wird die Abgasreinigung im Prüfbetrieb heruntergeregelt, um während des Prüfzyklus die Grenzwerte einzuhalten. Wegen der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung unterliegen bereits viele Fahrzeuge der Daimler AG offiziellen Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-regelung der Daimler AG ist bei den betroffenen Fahrzeugen nur auf dem Prüfstand aktiviert. Dabei sorgt sie dafür, dass der gesamte Kühlmittelkreislauf kälter bleibt und somit die Temperatur des Motoröls nur langsam ansteigt.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
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