unzulässige Abschalteinrichtung bei der S-Klasse

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Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat für die Mercedes S-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und am 11.8.2020 einen überwachten Rückruf angeordnet. Betroffen davon sind die nachstehenden Modelle:

Mercedes S 350 BlueTEC

Mercedes S 350 d

Mercedes S 350 BlueTEC 4MATIC

Mercedes S 350 d 4AMTIC

In diesen Fahrzeugen kommt der Motor OM642 zum Einsatz. Dieser 3.0 l Dieselmotor kommt in zahlreichen weiteren Modellreihen zum Einsatz zu welchen ebenfalls bereits Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen erfolgten. Bei den betzroffenen Modellen handelte es sich um Modelle der E-Klasse, CLS, ML, G, GLE, GL sowie GLS. Es war daher nur eine Frage der Zeit bis auch in der S-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung gefunden wurde.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de