
Ein vom Landgericht Stuttgart in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten hat die Vorwürfe bestätigt. Die Fahrzeuge halten lediglich auf dem Prüfstand die vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxid ein, während sie auf der Straße ein Vielfaches des Erlaubten NOx ausstoßen.
Anfang 2020 hatte das LG Stuttgart das Sachverständigengutachten bereits in Auftrag gegeben, um klären zu lassen, ob der Stickoxidausstoß des streitgegenständlichen Mercedes E 350 CDI über dem gesetzlich zugelassen Grenzwert für Euro 5 Diesel von 180 mg/km liegt. Im September 2020 fanden dazu dann mehrere Testfahrten im Realbetrieb statt, die durch einen Sachverständigen überwacht und ausgewertet wurden. Bei allen vier Fahrten stieß das Fahrzeug weit mehr als die erlaubten 180 mg/km Stickoxid aus, nämlich zwischen 452 und 681 mg/km.
Trotz günstiger Bedingungen in Bezug auf den Schadstoffausstoß, so wurde im dritten Durchlauf lange Zeit auf der Landstraße hinter einem Lkw hergefahren, als auch das Vorliegen optimaler Wetterbedingungen wurde der Grenzwert auch bei dieser Fahrt um das 2,5-fache überschritten.
Das Fahrzeug hält demnach den Grenzwert von 180 mg/km Stickoxid nur auf dem Prüfstand ein, nicht jedoch im realen Fahrbetrieb.