Das OLG Stuttgart hat mit Verfügung vom 25.5.2020, 16a U 94/19, Daimler aufgefordert, den für das streitgegenständliche Fahrzeug entsprechenden Typengenehmigungsantrag nebst Prüfbericht und Beschreibungsbogen dem Gericht vorzulegen. Die Kammer legt Wert darauf, dass die Passagen zur Abgasreinigung ungeschwärzt eingereicht werden und für das Gericht prüfbar sind.
Damit dürfte die bisherige Geheimniskrämerei des Autobauers endlich sein Ende finden.
Daimler verwendet temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen, sog. Thermofenster, welche in dem Abschlussplädoyer vor dem EuGH am 30.4.2020 als unzulässig bezeichnet worden sind. Mit dem Urteil in diesem ersten europäischen VW-Verfahren wird noch in diesem Jahr gerechnet.
Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28.1.2020, VIII ZR 57/19, den Druck auf Daimler erhöht, indem der BGH bemängelte, dass das OLG Celle in dem Verfahren 7 U 263/18 kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob Daimler das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Der BGH teilte mit, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Daimler von einem Gericht nicht einfach mit der Begründung, es handele sich um Behauptungen „ins Blaue hinein“, abgewiesen werden können. Vielmehr reicht es nach Ansicht des BGH aus, wenn die Klagepartei die Argumente schlüssig vorträgt. Ausführungen bis ins kleinste Detail sind nicht erforderlich. Schließlich kann die Klagepartei nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniert.
Daimler selbst äußert sich bisher vor Gericht in der Regel sehr vage zu den Vorwürfen und verweist auf Betriebsgeheimnisse, die vor Gericht nicht preisgegeben werden sollen.