
Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 14.05.2021, Az. 24 O 363/18 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz nach § 826 BGB verurteilt.
Streitgegenständlich war ein Mercedes V250d 4Matic mit dem Motortyp OM651 und der Abgasnorm Euro 6.
Für das LG Stuttgart war der klägerische Vortrag zum Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen, insbesondere in Form der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung substantiiert.