Das LG Stuttgart hat die Daimler AG im Mercedes-Abgasskandal mit Urteil vom 31.03.2020, 23 O 2222/18, zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und deliktischen Zinsen von 4% p.a. ab Erwerb des Fahrzeugs verurteilt.
Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine nUtzungsentschädigung abziehen lassen.
Positiv hervorzuheben ist, dass nunmehr auch das LG Stuttgart der Klagepartei Deliktszinsen (4%) ab Erwerb des Pkw zugesprochen hat.