Das LG Fulda hat Daimler mit Urteil vom 15.10.2020, 2 O 187/19, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz SLC 250d mit dem Motor OM 651 Euro 6 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung im Abgaskontrollsystem gegenüber dem Kläger haftbar.