KBA weist Daimler Widersprüche zurück

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Am 4.4.2019 verschickte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Brief an Daimler. Auf vier Seiten wurde seitens der Flensburger Bundesbehörde aufgeführt, wie die Daimler-Ingenieure eine Reihe von Dieselmodellen so präpariert hatten, dass sie auf dem Prüfstand (NEFZ) die Stickoxidgrenzwerte einhalten, auf der Straße hingegen viel zu hohe Werte ausstoßen.

Das KBA stellte verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen fest und erlies eine Reihe von Rückrufbescheiden. Gegen diese legte Daimler unmittelbar Widerspruch ein. Diese Widersprüche hat das KBA nun zurückgewiesen. Das bestätigten nach Informationen von SPIEGEL und Bayerischem Rundfunk sowohl das Bundesverkehrsministerium als KBA-Aufsichtsbehörde als auch Daimler schriftlich auf Anfrage.

»Das KBA hat nahezu alle Widersprüche des Herstellers Daimler gegen KBA-Bescheide zurückgewiesen«, erklärte das Verkehrsministerium auf Anfrage: »Bei einem Widerspruch fehlt noch die Begründung des Herstellers, sodass dieser noch nicht abschließend bearbeitet werden konnte.«

Damit verschieben sich die Erfolgsaussichten der Kläger gegen Daimler weiter zugunsten der Kläger. Wenn die Gerichte ein amtliches Schreiben vom KBA vorliegen haben, kann sich Daimler nicht mehr aus dem Abgasskandal herausreden. Auch müssen keine Gutachten mehr eingeholt werden.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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