Die Wirkung der EuGH-Entscheidung für Daimler

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Mit Urteil vom 17.12.2020, C-693/18, hat der EuGH klargestellt, dass Abschalteinrichtung generell unzulässig sind. Auch solche Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung temperaturabhängig regeln (Thermofenster) – sprich abschalten. Aber gerade solche Thermofenster befinden sich in den meisten Dieseln.

Daimler verwendet in seinen Diesel-Motoren ebenfalls das sogenannte Thermofenster und hat dies auch bereits zugegeben. Bislang wurde von Daimler allerdings argumentiert, dass das Thermofenster zum Schutze des Motor- und Bauteilschutz erforderlich und damit zulässig sei. Dieser Argumentation trat der EuGH mit seiner Entscheidung vehement entgegen und wies diese zurück. Nach dem EuGH sind Abschalteinrichtungen generell illegal. Die Ausnahme „Motorschutz“ kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Unfallgefahr für das Fahrzeug besteht oder der Motor droht auseinanderzubrechen. Diese abwegige Behauptung hat aber selbst Daimler bislang nicht vorgebracht.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
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