Daimler wirbt mit Gutscheinaktion für das Software-Update

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Im Zuge der Dieselaffäre wirbt der Autobauer Daimler bei seinen Kunden über eine Gutschein-Aktion um die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Software-Updates.

Käufer von Mercedes-Diesel-Fahrzeugen mit den Abgasnormen Euro 5 und 6b sollen mit einem Verrechnungsgutschein im Wert von 100 Euro belohnt werden, wenn sie dafür in einer Werkstatt in Deutschland ein Software-Update in ihr Auto aufspielen lassen. Das Geld werde nicht in bar ausgezahlt, sondern Gutscheine ausgestellt, mit denen in Werkstätten Waren und Dienstleistungen erworben werden könnten.

Ein Daimler-Sprecher sagte, die jetzige Gutschein-Aktion gelte sowohl für vom KBA zurückgerufene Autos als auch für jene Fahrzeuge, für die ein freiwilliges Software-Update angeboten worden war.

Verzichten Sie auf Gutschein und Software-Update und wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de