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Wegen der Masse an Klagen im Zuge des Abgasskandals richtet der BGH vorübergehend einen neuen Spezialsenat für „Diesel-Sachen“ ein. Dieser Spezialsenat ist für alle ab August 2021 eingehenden Verfahren rund um die unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren zuständig.