BGH richtet Diesel-Spezialsenat ein

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Wegen der Masse an Klagen im Zuge des Abgasskandals richtet der BGH vorübergehend einen neuen Spezialsenat für „Diesel-Sachen“ ein. Dieser Spezialsenat ist für alle ab August 2021 eingehenden Verfahren rund um die unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren zuständig.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de