
In dem ersten Fall des BGH bzgl. des Mercedes-Abgasskandals, VI ZR 162/20, wurde jetzt auf den 27.10.2020 terminiert.
Bei dem steitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes C 220 CDI mit der Abgasnorm EURO 5. Der BGH muss sich hier mit der Thematik des sogenannten „Thermofensters“ auseinandersetzen. Der EuGH hat im Abschlussplädoyer bereits vorgelegt und auch Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft.
Sollte der BGH die Thermofenster ebenfalls als unzulässige Abschalteinrichtung einstufen und der Klagepartei als Folge einen Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zusprechen, gilt für Daimler das Gleiche wie bei VW und wird eine Klagewelle nach sich ziehen.