LG Stuttgart contra Daimler

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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 16.12.2020, 46 O 67/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 350 CDI 4MATIC mit dem Motortyp OM642 Euro 5, zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten. Das LG Stuttgart ging bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung vorliegend von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

Das Fahrzeug verfügt über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die in der Warmlaufphase des Motors für eine besondere zusätzliche NOx- und Rußemissionsverringerung sorgt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte diese als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und das Fahrzeug deshalb verpflichtend zurückgerufen. Das Gericht teilt nunmehr die Auffassung des KBA hinsichtlich der unzulässigen Abschalteinrichtung.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
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