
Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 04.09.2020, 29 O 220/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLA 220d zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung einer Software, die zu einer Veränderung und Reduzierung der Abgasrückführung außerhalb des NEFZ Prüfzykluses führt, gegenüber dem Kläger haftbar.