
Das LG München hat Daimler mit Urteil vom 06.08.2021, 34 O 8596/19, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 250 BlueTec 4Matic mit dem Motortyp OM651, Euro6 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Das Fahrzeug verfügt über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die in der Warmlaufphase des Motors für eine besondere zusätzliche NOx- und Rußemissionsverringerung sorgt.
Bei der in dem Fahrzeug verwendeten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung handelt es sich um eine unzulässigen Abschalteinrichtung, so das LG München.
Daimler habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können und insbesondere keine konkreten Angaben zu den Temperatur-, Last- und Drehzahlwerten gemacht, bei denen die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung deaktiviert wird und wie sich das auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs auswirkt.