
Das LG Hanau hat Daimler mit Urteil vom 07.06.2018 (9 O 76/18) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Daimler muss das vom Mercedes-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Hierbei ging das LG Hanau bei dem 114 CDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.