Das LG Freiburg hat Daimler mit Urteil vom 16.10.2020, 8 O 53/20, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung eines Thermofensters gegenüber dem Kläger haftbar.