BGH Termin abgesagt

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Der sehnsüchtig erwartete Termin vor dem BGH am 14.12.2020 wurde abgesagt. In dieser Verhandlung wollte sich der BGH nunmehr endlich zum Thermofenster bei Daimler und ob es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, äußern.

Dieser Termin findet jetzt, nach Rücknahme der Revision des Klägers nicht statt. Daimler beteuert, dass weder ein Vergelich geschlossen wurde, noch anderweitig auf die Rücknahme hingewirkt worden sei.

Bereits im Oktober 2020 wurde ein Verhandlungstermin vor dem BGH in Sachen Daimler abgesagt, nachdem auch hier der Kläger die Revision zurückgenommen hatte. Auch damals beteuerte Daimler sich nicht verglichen oder anderweitig auf eine Rücknahme der Revision hingewirkt zu haben.

Allerdings ist es zu einer nicht nachvollziehbaren Zahlung einer für Daimler tätigen Kanzlei an die die Klagepartei vertretende Kanzlei gekommen, in Folge dessen die Revision zurückgenommen wurde. Hiervon will Daimler natürlich nichts wissen.

Es würde nicht verwundern, wenn es in dem Verfahren, welches am 14.12.2020 verhandelt werden sollte ebenfalls eine Zahlung gegeben hat. Die Klagepartei wird nicht ohne Grund die Revision zurückgenommen haben.

Auf diese Weise versucht Daimler eine Entscheidung des BGH zu verzögern.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de