Neue Rückrufe bei Daimler, ML350

Der Mercedes ML 350 BlueTEC 4MATIC mit Abgasnorm Euro 6b wird in die Werkstätten zum Softwareupdate zurückgerufen.

Der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnete Pflichtrückruf gilt für alle ML 350-Modelle mit dem Motor OM642, die zwischen 2012 und 2016 hergestellt worden sind. Aus der Mercedes M-Klasse sind bereits der ML 250 und der ML 300 vom Dieselskandal betroffen.

Dieser jüngste Mercedes-Rückruf umfasst ca. 24.000 ML 350-Fahrzeuge allein in Deutschland. Mit dem Software-Update soll die unzulässige Abschalteinrichtung, die sich negativ auf die Abgasreinigung auswirkt, deaktiviert werden. Das Update ist für die betroffenen Fahrzeuge verpflichtend. Der Hersteller Daimler schreibt seine Kunden diesbezüglich an. Wer dem verpflichtenden Software-Update nicht nachkommt, dem droht die Stilllegung des Fahrzeugs durch die zuständigen Behörden.

Sind auch Sie von dem Rückruf betroffen, kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung.

Abgasskandal weitet sich auf A- und B-Klasse aus

Diesmla handelt es sich um die kleineren Motoren, die hauptsächlich in der A- und B-Klasse verbaut worden sind. Die Motoren selbst stammen von Renault, sollen aber laut Renault von Mercedes programmiert und kalibriert worden sein.

Die Untersuchungen der Abschalteinrichtungen durch das KBA laufen noch. Mit einem weiteren Rückruf, der erneut tausende Autos betreffen würde, muss aber gerechnet werden.

Laut dem Handelsblatt handelt es sich beim betroffenen Motor um den OM 607, der erste Dieselmotor, der aus der Kooperation zwischen Renault und Daimler hervorgegangen war.

In Frankreich muss sich Renault ebenfalls Vorwürfen des Abgasbetrugs stellen. Französische Ermittler berichteten dort ebenfalls von einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die in etwa einer Million Renault- Diesel-Fahrzeugen verbaut worden sein soll.

LG Stuttgart contra Daimler

Das LG Stuttgart hat Daimler erneut mit Urteil vom 24.10.2019, 20 O 73/19 zum Schadenersatz verurteilt. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer muss sich der Kläger allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

OLG Köln contra Daimler

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 6.9.2019, 19 U 51/19 die Position der Käufer im Mercedes-Abgasskandal gestärkt. Das OLG stellte fest, dass sich der Kläger bei Schadensersatzklagen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch auf plausible Vermutungen stützen darf und das Gericht den angebotenen Sachverständigenbeweis erheben muss. Vorangegangen war eine Entscheidung des LG Aachen in I. Instanz, welches die Klage abgewiesen hatte.

Das LG Aachen hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, weil die Angaben des Klägers zum Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung bei einem Mercedes 220 CDI mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 nicht substantiiert genug gewesen seien. Der Kläger hatte behauptet, dass sein Mercedes die zulässigen Grenzwerte beim Emissionsausstoß nicht einhalte und eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dabei stützte er sich auf Messungen einer Fachhochschule bei einem Fahrzeug mit dem gleichen Motor und der Einschätzung eines Sachverständigen.

Zu Unrecht, wie das OLG Köln feststellte. Das Gericht hätte den angebotenen Sachverständigenbeweis erheben müssen, so das OLG. Das Landgericht habe den Vortrag des Klägers zur Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt. Denn es sei eben kein Vorbringen „ins Blaue hinein“ gewesen. Die Einschätzung des Landgerichts, der Kläger habe keine konkreten Anhaltspunkte für die Verwendung einer Manipulationssoftware vorgetragen, sei nicht gerechtfertigt, so das OLG Köln. Denn der Kläger könne ohne Einblick in die Produktionsabläufe des Herstellers keine gesicherte Kenntnis von einer Manipulationssoftware haben und dürfe sich daher auf Vermutungen stützen.



Weiterer Rückruf bei Daimler

Daimler hat nach Ansicht des KBA in Hunderttausenden weiteren Diesel-Fahrzeugen eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erließ einen entsprechenden Rückrufbescheid.

Betroffen ist den Angaben zufolge wohl eine mittlere sechsstellige Zahl an Mercedes-Benz-Fahrzeugen in Europa, die mit dem schon etwas älteren Euro-5-Dieselmotor mit der Bezeichnung OM651 unterwegs sind.

Der Motor steckt in einer ganzen Reihe von Mercedes-Fahrzeugen quer durch die Modellpalette.

Das KBA hatte dem Autobauer schon 2018 auferlegt, gut 680.000 Diesel-Fahrzeuge zurückzurufen, im Juni dieses Jahres kamen dann noch einmal rund 60.000 Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK dazu. Nach Ansicht der Behörden ist darin eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung im Einsatz.

Zu den jetzt betroffenen Fahrzeugen gehören rund 260.000 Transporter des Modells Sprinter.

Daimler wirbt mit Gutscheinaktion für das Software-Update

Im Zuge der Dieselaffäre wirbt der Autobauer Daimler bei seinen Kunden über eine Gutschein-Aktion um die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Software-Updates.

Käufer von Mercedes-Diesel-Fahrzeugen mit den Abgasnormen Euro 5 und 6b sollen mit einem Verrechnungsgutschein im Wert von 100 Euro belohnt werden, wenn sie dafür in einer Werkstatt in Deutschland ein Software-Update in ihr Auto aufspielen lassen. Das Geld werde nicht in bar ausgezahlt, sondern Gutscheine ausgestellt, mit denen in Werkstätten Waren und Dienstleistungen erworben werden könnten.

Ein Daimler-Sprecher sagte, die jetzige Gutschein-Aktion gelte sowohl für vom KBA zurückgerufene Autos als auch für jene Fahrzeuge, für die ein freiwilliges Software-Update angeboten worden war.

Verzichten Sie auf Gutschein und Software-Update und wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

870 Millionen € Bußgeld gegen Daimler

Im Rahmen des Diesel-Abgasskandals hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro gegen Daimler verhängt.

Das verhängte Bußgeld von 870 Millionen € teilt sich laut Staatsanwaltschaft in zwei Teile auf. Zum einen werden Ordnungswidrigkeiten mit 4 Millionen € geahndet. Zum anderen muss Daimler mit einer 866 Millionen €-Strafe für die entstandenen „wirtschaftlichen Vorteile“ geradestehen.

Daimler akzeptierte die Strafe „im besten Unternehmensinteresse“ mit dem Hintergrund, dass somit das Verfahren „umfassend beendet“ sei und „Rechtsfrieden“ einkehre.

LG Stuttgart contra Daimler

Das Landgericht Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 26.09.2019, 23 O 112/19 zu Schadensersatz aus Delikt im Zuge des sogenannten Abgasskandals verurteilt. Das LG Stuttgart sah es als erwiesen an, dass Daimler den Kläger bei Erwerb seines Fahrzeugs vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das streitgegenständliche Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 II EG-VO 715/2007 verfügt und dem Kläger der ihm daraus entstandenen Schaden zu ersetzen sei. Daimler muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

LG Itzehoe contra Daimler

Das LG Itzehoe hat einen Mercedes-Händler mit Urteil vom 09.08.2019, 6 O 101/19 verurteilt, einen Mercedes ML 350 zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. Das LG hat das bei der Abgasreinigung verwendete „Thermofenster“ als unzulässige Abschalteinrichtung und somit als erheblichen Sachmangel eingestuft.

Aus der freiwilligen Kundendienstmaßnahme wird ein verpflichtender Rückruf

Da Daimler mit dem als „freiwillige Kundendienstmaßnahme“ verkauften Rückruf nicht ausreichend Modelle umgerüstet hat, wird das KBA nun verpflichtende Rückrufe erlassen.

Foglich werden in nächster Zeit diverse Halter Post von Daimler erhalten, worin auf den verpflichteten Rückruf des KBA Bezug genommen wird und die Betroffenen aufgefordert werden, das Fahrzeug einem Software-Update zu unterziehen.

Durch dieses Schreiben ist der bislang fehlende Beweis erbracht, dass das Fahrzeug an einer unzulässigen Abschalteinrichtung leidet, so dass Sie einen Schadenersatzanspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegen Daimler geltend machen können.

Sie geben das Fahrzeug an den Hersteller heraus und erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

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